§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Das Portal (nachfolgend „Portal“) ist ein Angebot von Starke Helfer GmbH, Wormser Straße 13, 28325 Bremen (nachfolgend „Betreiber“).
(2) Die vorliegenden Vermittlungsbedingungen gelten für die über das Portal oder mittels Telefon angebotene Dienstleistung der Kontaktvermittlung zu Umzugshelfern. Die Erbringung der Umzugshilfe selbst ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und erfolgt auf Basis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen Kunde und Umzugshelfer, an der der Betreiber nicht beteiligt ist. Der Betreiber erbringt keine Leistungen zur Umzugshilfe, führt weder Personalvermittlung noch Arbeitnehmerüberlassung durch. Die Umzugshelfer sind weder Angestellte noch freie Mitarbeiter des Betreibers; es bestehen zwischen dem Betreiber und den Umzugshelfern keine Dienst- oder Arbeitsverhältnisse.
(3) Vorformulierte Bedingungen des Kunden, welche von den vorliegenden Vermittlungsbedingungen abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Nachfolgend ist mit „Verbraucher“ jede natürliche Person gemeint, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist im Gegensatz dazu eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen sind auf dem Portal abrufbar. Der Kunde wird gebeten, im eigenen Interesse für eine Speicherung bzw. einen Ausdruck des Vertragstextes zu sorgen.
§ 2 Online-Buchung, telefonische Buchung, unverbindliche Kundenanfragen
(1) Das Portal ist frei zugänglich; interessierte Kunden brauchen für die Nutzung der vom Betreiber auf der Website angebotenen Informationen keine Registrierung vorzunehmen. Weder durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars noch durch das Absenden des elektronischen Kontakt- und Anfragenformulars kommt ein Vertrag mit dem/den Umzugshelfer/n zustande.
(2) Mit Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars beauftragt der Kunde den Betreiber, den Kontakt zu der vom Kunden benötigten Anzahl von Umzugshelfern in dem vom Kunden angegebenen Gebiet zu vermitteln. Es kommt jeweils ein verbindlicher Vertrag über die Kontaktvermittlung mit dem Betreiber zustande, welcher keiner Unterzeichnung bedarf. Der Betreiber bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse.
(3) Alternativ kann der Kunde die gewünschte Vermittlungsleistung telefonisch beim Betreiber beauftragen. Einen Vertragsschluss am Telefon bestätigt der Betreiber dem Kunden unverzüglich per E-Mail, wobei die Unterrichtung spätestens erfolgt, bevor mit der Ausführung der Vermittlungsleistung begonnen wird.
(4) Anfragen an den Betreiber per E-Mail oder über das elektronische Kontakt- und Anfragenformular auf dem Portal sind für den Kunden unverbindlich. Die vom Kunden per E-Mail bzw. über das Kontakt- und Anfragenformular übermittelten Daten werden nach der Bearbeitung der Kundenanfrage gelöscht.
(5) Der Vertragstext wird vom Betreiber befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt hiervon bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.
§ 3 Leistungserbringung des Betreibers gegenüber Kunden
(1) Der Betreiber wird den Kontakt zwischen dem/den Umzugshelfer/n und dem Kunden vermitteln, d.h. der/die vom Betreiber ausgewählte/n Umzugshelfer meldet/n sich direkt beim Kunden, um die Annahme des Beschäftigungsverhältnisses zu bestätigen. Der Betreiber wird dem/den Umzugshelfer/n hierzu den bei der Buchung mitgeteilten Namen, die Anschrift, die Telefonnummer und – sofern erwünscht – auch die E-Mail-Adresse des Kunden mitteilen, damit der Umzugshelfer mit dem Kunden direkt Kontakt aufnehmen kann.
(2) Die Leistungserfüllung seitens des Betreibers beginnt mit der Suche nach geeigneten Umzugshelfern. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, sobald der Betreiber die Kontaktdaten des/der Umzugshelfer/s an den Kunden weitergeleitet hat.
(3) Der Betreiber verpflichtet sich ausschließlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zur Vermittlung entsprechender Kontakte zu Umzugshelfern. Die erfolgreiche Erfüllung bzw. ordnungsgemäße Durchführung der Umzugshilfe selbst ist nicht Gegenstand des Vertrages zwischen dem Betreiber und dem Kunden.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Hat der Betreiber den Kontakt zu dem/den Umzugshelfern im Rahmen von § 3 dieser Vermittlungsbedingungen erfolgreich an den Kunden vermittelt, ist der Kunde verpflichtet, dem/den Umzugshelfer/n eine Vergütung innerhalb des vom Betreiber vorgegebenen Rahmens pro geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Diese Vergütung ist bis spätestens 7 Tage nach Ausführung der bestellten Aufgaben direkt an die Umzugshelfer zu zahlen.
(2) Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, im Fall der erfolgreichen Kontaktvermittlung (hierzu § 3) eine Vermittlungsgebühr an den Betreiber zu entrichten (hierzu § 7). Die Vermittlungsgebühr wird sofort mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Betreiber unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem steht dem Kunden nur dann ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis mit dem Betreiber beruht.
(3) Benötigt der Kunde nach der Buchung weitere Umzugshelfer oder werden die vom Betreiber vermittelten Kontakte mehrfach oder erneut vom Kunden eingesetzt, fällt die Vermittlungsgebühr neu an. Die Vermittlungsgebühr wird für jeden einzelnen Vertragsabschluss zwischen Kunden und Umzugshelfer neu fällig.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, dem Betreiber auf dessen Nachfrage Auskunft zu erteilen, ob und wie oft er Umzugshelfer, deren Kontakt der Betreiber vermittelt hat (§ 3), beschäftigt hat.
(5) Der Kunde ist verantwortlich für die Überprüfung der durch den/ die Umzugshelfer bzw. entsprechende Bewerber gemachten Angaben, insbesondere zum Vorliegen einer Arbeitserlaubnis bei der Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Kunde ist des Weiteren verantwortlich für die ordnungsgemäße Anmeldung der von ihm beschäftigten Umzugshelfer sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Minijobzentrale), sofern keine Ausnahme vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Missachtung dieser Pflichten resultieren. Eine Überprüfungspflicht der Angaben der Umzugshelfer seitens des Betreibers besteht nicht.
§ 5 Vertrauliche Behandlung von Daten
(1) Die übermittelten Daten (Kontaktdaten) des Kunden dürfen nur zur Anbahnung und Durchführung des Vermittlungsvertrages mit dem Betreiber (§ 2) sowie zur Anbahnung und Durchführung der durch den Betreiber vermittelten Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und den Umzugshelfern genutzt werden. Eine Weitergabe der Daten an unbeteiligte Dritte ist nicht gestattet.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Betreiber während der Vertragsdauer eine Änderung seiner Kontaktdaten mitzuteilen.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, die übermittelten Daten nach Abwicklung des Buchungsauftrages zu anonymisieren, zu löschen und – sofern erforderlich – an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Details hierzu ergeben sich aus den auf dem Portal einsehbaren Datenschutzbestimmungen des Betreibers.
§ 6 Vermittlungsgebühren
(1) Für die erfolgreiche Vermittlung der Kontaktdaten gemäß § 3 ist eine Vermittlungsgebühr vom Kunden an den Betreiber zu zahlen. Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der vermittelten Umzugshelfer und wird dem Kunden vor der Buchung transparent dargestellt.
(2) Die Vermittlungsgebühr wird sofort mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfolgen, behält sich der Betreiber das Recht vor, Mahngebühren zu erheben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 7 Haftung
(1) Der Betreiber haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Eine weitergehende Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung der von den Umzugshelfern übernommenen Aufgaben. Der Vertrag zur Erbringung der Umzugshilfe kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem/den Umzugshelfer/n zustande.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Inanspruchnahme der vermittelten Umzugshelfer resultieren, insbesondere hinsichtlich der Halteverbotszonen und der ordnungsgemäßen Anmeldung und Versicherung der Umzugshelfer.
§ 8 Datenschutz
(1) Die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Vermittlung und zur Kontaktaufnahme durch die Umzugshelfer verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in den auf dem Portal veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Betreiber verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Betreibers, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche gesetzliche Regelung nicht existieren, tritt eine Regelung in Kraft, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Bremen Juli 2024